"Im Folgenden einige Konsequenzen, die Büchner
im Detail formuliert:
1. Journalistische Sorgfalt ist die Grundlage unserer Arbeit (…)
2. Richtigkeit geht IMMER vor Geschwindigkeit (…)
3. Alle Informationen, die der dpa angeboten werden, SOLLEN überprüft
werden
Das Anrufen und Nachfragen bei schriftlichen Mitteilungen (Post,
Fax, E-Mail) ist die Regel, nicht die Ausnahme.
Natürlich soll dabei nicht einfach die Echtheit der Absender
überprüft werden. Beim Anrufen und Nachfragen sollten
gute Zitate, weitere Details und zusätzliche Informationen
eingeholt werden. So entsteht ein echter Mehrwert für unsere
Kunden. Genau mit dieser anstrengenden und aufwändigen Arbeit
bleiben wir unverzichtbar und erarbeiten uns den entscheidenden
Wettbewerbsvorteil gegenüber Konkurrenten, die die dpa verzichtbar
machen wollen. (…)
6. Mitteilungen zu Themen auf dieser Check-Liste MÜSSEN IMMER
überprüft werden (…)
* alle Mitteilungen, die den geringsten Zweifel an Inhalt und
Authentizität aufwerfen
* alle Meldungen, die wir mit „überraschende Wende”
oder ähnlichen Formulierungen aufmachen müssten
* Mitteilungen zu Todesfällen (im Inland nie ohne zuständige,
eigene Quelle melden, im Ausland auf seriöse Quelle und deren
Formulierung achten (NYT…)!)
* alles rund um Privates /Persönliches: Krankheit, Scheidung/Trennung
* weitreichende Entscheidungen: Rücktritte, Entlassungen, Personalien
generell
* börsenkursrelevante Mitteilungen (z.B. Übernahmen, Gewinnwarnungen,
Insolvenzanträge)
* alle Meldungen über geschäftliche und personelle Vorgänge
in Medienunternehmen (insbesondere bei unseren Medienkunden!)
* kritische Äußerungen von Parteikollegen übereinander
(z.B. Wulff fordert die Ablösung Merkels)
* Informationen über spektakuläre Kriminalfälle (z.B.
Geiselnahmen, Amokläufe und Prominente als Täter, Opfer
oder Mitwisser), sofern sie nicht von offiziellen Stellen wie Polizei
und Staatsanwaltschaft oder aus zuverlässigen Augenzeugenberichten
stammen
* Staatsanwaltschaft teilt Aufnahme oder Nichtaufnahme von Ermittlungen
in brisanten Fällen mit
* Mitteilungen über brisante Gerichtsurteile
* Informationen über Terroranschläge
* (vermeintlich) echte Terror-Drohanrufe
* angeblich bahnbrechende neue Erkenntnisse in Forschung und Wissenschaft,
sofern sie nicht aus den renommierten Fachorganen (Science, Nature
etc.) stammen
7. Check-Verfahren
Die drei Grundregeln zur Überprüfung von Informationen
lauten:
a) Immer den unbequemen Weg gehen!
b) Treffen Sie weniger denn je einsame Entscheidungen, diskutieren
Sie mit Kollegen!
c) Je größer und unwahrscheinlicher eine Story ist,
desto gründlicher müssen wir sie überprüfen.
(…)
Für alle zwingend zu überprüfende Mitteilungen
gilt (vor allem wenn uns der Absender nicht bekannt ist):
* Mitteilungen mit ausreichend Zeit und Konzentration lesen
* Plausibilität prüfen: Kann es wirklich sein, dass diese
oder jene Behauptung/Aussage/Forderung von der betreffenden Organisation/Person
erhoben/getätigt wird – oder liegt die Mitteilung weit
neben dem Erwartbaren?
* Gerade für potenziell sensationelle Mitteilungen gilt, was
wir schon nach dem Bluewater-Debakel festgestellt haben: Eine Story,
die zu gut ist, um wahr zu sein, ist vermutlich genau dies: nicht
wahr.
* Namen von unbekannten Sprechern oder handelnden Personen zur ersten
Verifikation in der Doku DB, der dpa-Plattform suchen und/oder googeln
– wenige Treffer bei Google oder keine Fundstellen in der
dpa-Plattform sind ein Alarmsignal!
* Beim leisesten Zweifel an der Echtheit einer Mitteilung gilt darüber
hinaus: Nicht die Telefonnummer zurückrufen, die in einer (womöglich
gefälschten) E-Mail angegeben ist, nicht nur die Website aufrufen,
die dort angegeben wurde. Besser Telefonnummern bei www.telefonbuch.de
oder über die Auskunft nachrecherchieren.
* Bei zweifelhafter Quellenlage ist die Berichterstattung –
vor allem im Ausland – über einen zusätzlichen „Ring
der Überprüfung” abzusichern. Nicht nur die lokalen
Behörden, sondern mindestens eine übergeordnete Stelle
muss die Information bestätigen können (z.B. in den USA:
die Heimatschutzbehörde oder der jeweilige Bundesstaat). Bei
Auslandsthemen sind unbedingt die großen nationalen Medien
zu beobachten.
* Absender möglichst über bekannte Ansprechpartner persönlich
verifizieren. Wenn es keine bekannten Ansprechpartner gibt: Ansprechpartner
über andere – mit dem Thema verknüpfte – übergeordnete
Stellen erfragen (Beispiele: Bundespresseamt, Parteien, Verbände,
etc.).
Bei der Überprüfung von Webseiten/Internet-Auftritten
gilt insbesondere:
* In dubiosen Pressemitteilungen angegebene Internetseiten schon
auf ihren Namen hin prüfen (klingt er merkwürdig?)
* Wie ist die angeblich offizielle Webseite aufgebaut? Fallen Ungereimtheiten
auf? Gibt es Bestandteile, bei denen man stutzig werden könnte?
* Webseiten immer mit der Netcraft Toolbar checken
* Für einen Gegencheck Webpräsenz eines Absenders googeln
und auch die so recherchierten Seiten mit der Netcraft Toolbar checken
* Im Zweifel fachkundige Kollegen zur Überprüfung von
Mailadresse und Internetadresse hinzuziehen
10. Transparenz
(…) In Fällen, in denen die dpa eigentlich sofort berichten
müsste, wir aber Zweifel an Fakten oder dem Absender einer
Information haben, müssen wir versuchen, diese Zweifel umgehend
auszuräumen. Falls das nicht gelingt, müssen wir auf die
Berichterstattung verzichten, bis bestehende Zweifel ausgeräumt
sind. Dabei sollten wir verstärkt auf die Möglichkeit
von Achtungsnotizen an die Kunden zurückgreifen. Beispiel:
„Der dpa wurde mitgeteilt, dass … Wir konnten diese
Information bisher nicht überprüfen. Eine Berichterstattung
folgt, sobald …“
11. Medien-Infos
Für (Vorab-)Informationen deutscher Medien (vor allem unserer
Medienkunden) gilt, dass die dpa diese Informationen bei entsprechendem
Nachrichtenwert aufgreifen kann, auch wenn diese nicht bei der Erstquelle
überprüft wurden. Wir unterstellen, dass seriöse
Medien an uns übermittelte Fakten selbst hinreichend geprüft
haben.
Diese Regel entbindet uns allerdings nicht von der Pflicht, die
Authentizität einer Medien-Vorab selbst sowie die Plausibilität
und Justiziabilität der darin enthaltenen Informationen noch
einmal zu überprüfen.
12. Medien im Ausland
In einigen Fällen ist es notwendig, dass die dpa die Berichterstattung
anderer Medien aufgreift, weil ein Thema durch die Veröffentlichung
eine so große Dimension bekommen hat, dass wir es nicht ignorieren
dürfen. Wenn die halbe Welt über etwas spricht, muss sich
auch die dpa um dieses Thema kümmern.
Das gilt auch dann, wenn wir diese Informationen nicht selbst
verifizieren können.
Voraussetzung für eine Berichterstattung der dpa ist auch
in diesen Fällen, dass die Information plausibel und ihre Verbreitung
nicht justiziabel ist.
Besonders wichtig ist es, dass wir in diesen Fällen die notwendige
Distanz zur Quelle wahren und gegebenenfalls vorhandene Zweifel
artikuliert werden. (…)
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